Die Geflüchteten haben Anspruch auf eine Basis-Ausstattung für die Küche, den Essbereich und die Schlafzimmer. (Eine Wohnzimmerausstattung gehört ebenso wenig dazu wie Vorhänge, Lampen oder ein Spiegel für das Badezimmer.) Unsere Muster-Ausstattungsliste sollte entsprechend angepasst werden und beim Jobcenter eingereicht werden (dies ist auch per E-Mail an die zuständigen Mitarbeiter/innen möglich).