Bei einem Umzug ist eine Abmeldung nicht notwendig, nur eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt/Gemeinde. Hier muss das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.
Bei einem Umzug ist eine Abmeldung nicht notwendig, nur eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt/Gemeinde. Hier muss das Formular „Wohnungsgeberbestätigung“ ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht werden.