Betriebspraktika, auch kurze, müssen stets vorher dem Jobcenter gemeldet werden. Man versucht dort, das Procedere möglichst einfach zu halten.
Darüber hinaus muss der Praktikumsbetrieb den Praktikanten/die Praktikantin bei der Berufsgenossenschaft anmelden, damit bei Arbeitsunfällen ein Versicherungschutz besteht.